AGB

Geschäfts-, Spiel- und Mietbedingungen des Tennispark Bendorf (Stand: 01.02.2017)

Hallenordnung und allgemeine Benutzungsvorschriften

Mit dem Betreten der Anlage des Tennispark Bendorf erkennt jeder Nutzer diese Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Die Tennishalle darf nur mit sauberen Tennishallenschuhen mit glatten Sohlen betreten werden. Tennisschuhe, die auf Aschenplätzen oder anderweitig benutzt wurden, dürfen in der Tennishalle nicht verwendet werden. Für das Umkleiden stehen Damen- und Herrengarderoben mit abschließbaren Schränken zur Verfügung. Für Kleidung und Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung. Die Garderobenschlüssel müssen nach dem Verlassen der Umkleideräume in den Schlössern der Schränke verbleiben. Nach der Spielstunde stehen 30 Minuten zum Duschen und Umkleiden zur Verfügung. Danach muss die Umkleidekabine geräumt sein. Es ist strengstens untersagt, in den Umkleideräumen, in der Tennishalle sowie in der Eingangshalle des Gebäudes zu rauchen, zu trinken, zu essen. Für die beiden letzteren Zwecke steht das Restaurant zur Verfügung. Der Zutritt mit Tieren in die Tennishalle und Umkleideräume ist strengstens untersagt, in den Eingangsbereich nur soweit sich niemand bedroht oder beeinträchtigt fühlt. Die Einrichtungen sind vom Besucher schonend und pfleglich zu behandeln. Für vom Besucher verursachte Schäden haftet dieser selbst, im Falle von Minderjährigen stattdessen deren gesetzliche Vertreter. Der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen. Die technischen Einrichtungen der Tennisparkanlage mit Ausnahme der Platztaster werden nur durch die Bevollmächtigten des Vermieters bedient.

Spielberechtigung

Das Betreten/Bespielen der Tennisplätze und die Nutzung der zugehörigen Einrichtungen sind nur im Zusammenhang mit einer Buchung zulässig. Das Restaurant und die Eingangshalle sind davon ausgenommen. Hingegen steht ein gebuchter Platz allein dem Mieter und den von ihm bestimmten Mitspielern zur Verfügung. Nach Ablauf der Stunde ist der Platz pünktlich freizugeben. Bei unberechtigtem Bespielen von unbelegten Plätzen ist der doppelte Preis von mindestens einer Einzelstunde zu entrichten. Aus internen Gründen behält sich der Vermieter vor, die zugeteilten Platznummern als auch die Spielzeit zu ändern, bzw. die zugeteilten Plätze gegen Gutschrift der anteiligen Platzmiete für besondere Zwecke (Reparaturen, Turniere usw.) selbst in Anspruch zu nehmen.

Haftung

Der Spieler achtet mit auf die gefahrlose Bespielbarkeit des Platzes. Hat er den Eindruck der Unbespielbarkeit, wird er dieses dem Vermieter nach Möglichkeit umgehend mitteilen, ansonsten im Zweifel nicht spielen. Bei berechtigter Reklamation wird der auf den betroffenen Spieltermin entfallende Betrag erstattet. Für andere oder weitere von den Besuchern, Mietern oder Spielern an den Eigentümer oder Vermieter zu richtende Ansprüche, gleich aus welchem Grund, sind die Haftungsgründe von Anfang an grundsätzlich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Zuwiderhandlungen

Bei Verletzung der Geschäfts- Spiel- und Mietbedingungen ist der Ausschluss der betreffenden Person möglich. Die Verpflichtung zur Zahlung der Buchung besteht fort. In persönlicher Abwesenheit von Eigentümer und Vermieter sind zur Wahrung deren Interessen auch deren Bevollmächtigten berechtigt, geeignete Maßnahmen in stellvertretender Wahrnehmung des Hausrechts zu ergreifen.

Sonstiges

Sollten Teile dieser AGB unzulässig sein, so berührt das nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit für das Geschäftsverhältnis.
 

Gerichtsstand

Für beide Teile gilt bei Streitigkeiten Koblenz am Rhein als vereinbarter Gerichtsstand.

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Das Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen fordert aber, dass wir Sie trotzdem auf eine für Sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinweisen:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V.
Straßburger Str. 8
77694 Kehl

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